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- Familien können beim Sozialen Dienst beantragen, dass sie einen Familienrat durchführen möchten. Der Familienrat kann auch von Seiten des Sozialen Dienstes vorgeschlagen werden.
- Bei Interesse kann die Familie beim Sozialen Dienst oder bei dem/der Koordinato:rin des Familienrates weitere Informationen einholen.
- Wünscht die Familie einen Familienrat, wird von der Familie und der Fachkraft des Sozialen Dienstes in einer sogenannten Sorgeformulierung schriftlich festgehalten, was im Familienrat geklärt werden soll. Diese Sorgeformulierung dient der Familie und dem/der Koordinator:in im Familienrat als inhaltliche Orientierung.