Der Ursprung des Familienrats liegt in Neuseeland. Ursprünglich wurde der Familienrat als Verfahren entwickelt, um Maori-Familien in schwierigen Lebenssituationen passendere Hilfe anbieten zu können. Die Kultur der Maori ist stark familienorientiert und bezieht einen größeren Kreis von Menschen mit ein. So wurde unter dem Namen „family group conference“ im Jahr 1989 der erste Familienrat gegründet. Im Zentrum stand die Wertschätzung vor den Fähigkeiten der jeweiligen Familienkultur und ihres sozialen Umfelds. So gewann der Familienrat immer mehr Zuspruch und wurde schließlich in jeder Jugendhilfeplanung als vorgeschaltetes Instrument eingesetzt. Seit 1989 ist der Familienrat gesetzlich im neuseeländischen „Children, Young Persons and their Families Act“ verankert.
Die Idee der aktiven Beteiligung fand großen Anklang und wurde bereits 1992 in Australien, UK, Irland, USA und Kanada als Erweiterung der Hilfen für Familien angeboten. Besonders großen Anklang fand das Konzept in den Niederlanden unter dem Namen „eigen-kracht“ und wurde im Jahr 1999 als Methode erweitert und für Familien angeboten. In Deutschland wurde das Modell vielfach diskutiert und vereinzelt ausprobiert. Im Jahr 2004 entstand das Angebot an einzelnen Standorten unter der Bezeichnung „Verwandtschaftsrat“ oder „Familiengruppenkonferenz“. Seit dem Jahr 2011 läuft es einheitlich unter dem Namen „Familienrat“. Seitdem hat sich das Angebot des Familienrats in Deutschland stark verbreitet und wird an zahlreichen Standorten angeboten.